Stühle in Kirche
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Bibel und Leichte Sprache

26.05.2025 · Beginn 18:00 Uhr, Ende 20:30 Uhr

RPI Bad Mergentheim (Marktplatz 3, 97980 Bad Mergentheim)

Einführung in die Bibel in Leichter Sprache- Umsetzungsmöglichkeiten in RU und KITA

Für sehr viele Menschen ist die Bibel ein Buch mit sieben Siegeln, nicht zuletzt aufgrund ihrer Sprache.

Unsere Sprache bildet für mehr Menschen als gedacht eine Barriere, weil sie als zu schwer empfunden wird. Seit über 10 Jahren gibt es die Texte der Sonn‐ und Festtagsevangelien frei zugänglich im Internet (www.evangelium-in-leichter-sprache.de)  und seit 9 Jahren als
„Bibel in Leichter Sprache“ in Buchform.

In dieser Fortbildung geht es um „Leichte Sprache“ und um die Entstehung und Eigenart biblischer Texte in Leichter Sprache. Anhand von ausgewählten Texten wird vorgestellt, wie methodisch vielfältig mit der Bibel in Leichter Sprache gearbeitet werden kann: z. B. die Texte als Grundlage zum freien Erzählen oder zur Weiterarbeit in der Schule, KITA und im Gottesdienst. Es kann selbständig geübt werden, was es bedeutet biblische Texte in Leichte Sprache zu übertragen. Das Buch „Gott sei Dank“ zeigt weitere Ergänzungsmöglichkeiten auf, so dass die Frohe Botschaft
mit verschiedenen Sinnen weitererzählt wird.

 

ReferentInnen:

Lara Mayer, Referentin für Bibel und Leichte Sprache im Kath. Bibelwerk e. V.

Tobias Haas, Schuldekan für SBBZ und Inklusion

 

Arbeitsmaterial:

- „Bibel in Leichter Sprache“ zum jeweiligen Lesejahr

- Arbeitshilfe zur „Bibel in Leichter Sprache“

Projektgelder der Diözese ermöglichen es, dass die Teilnehmer/innen diese Materialien kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen.


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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